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Blau-Derby mit Sonderlabel???
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krammofoon
So Mär 02 2014, 22:30 Druck Ansicht
Schellack-Gnadenhof
⇒ Mitglied seit ⇐: Mo Jun 27 2011, 20:47
Beiträge: 1214
Servus :-)

da ich grad am Labelbilderbeschriften war, fiel mir folgendes besonders auf.... in meiner Sammlung das Einzige mit dieser Aufschrift "Radiosendung ohne Genehmigung verboten".

Hatte das was zu bedeuten, dass man das hier so explizit mit aufbrachte?





Gruss
Georg
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GrammophonTeam
Mo Mär 03 2014, 15:13
Seitenbetreiber

⇒ Mitglied seit ⇐: So Sep 04 2011, 14:54
Wohnort: Köln
Beiträge: 1825
Dazu Prof. Dr. Walter Bruch in 100 Jahre Ton- und Bildspeicherung:

Der Rundfunk mußte auch bezahlen

Die deutsche Schallplattenindustrie war der Meinung, daß sie durch den Rundfunk eine Minderung ihres Absatzes erlitten habe, obwohl dies sicher darauf zurückzuführen war, daß - eben wegen dieser Krise - der größte Teil der Käufer sich die Platten trotz Preissenkung nicht mehr leisten konnten. Gewiß, der Rundfunk brachte ein reichhaltiges Schallplattenprogramm mit nun bester elektromagnetischer Abtastung, beim Rundfunkhörer fielen der Plattenwechsel und vor allem der doch sehr lästige Nadelwechsel fort.

Dafür machte der Rundfunk aber wiederum eine erhebliche Reklame für die Schallplattenfirmen, die sich diese schwerlich hätten leisten können, da das Fabrikat jeweils angegeben und nach dem Abspielen der Platte wiederholt wurde.

Ein dummer Krieg - quasi ein Eigentor

Aus heutiger Sicht unverständlich: Ein Teil der Schallplattenhersteller erklärte im Jahr 1932 der Reichs-Rundfunkgesellschaft erstmals den ,,Krieg", sie sperrten die Plattenlieferungen (Anmerkung: später nannte man das die "Bemusterung"), die bis dahin gratis erfolgten. Sicher was das sehr ungeschickt, denn die Steigerung des Plattenumsatzes bei denjenigen Produzenten, die an dieser Maßnahme nicht teilgenommen hatten, wie z. B. bei der Telefunken-Platte, bewies eindeutig die Werbewirkung des Rundfunks für die Schallplatte.

Dieser erste Schallplattenkrieg wurde beigelegt, indem folgende Vereinbarungen getroffen wurden: Der Höchstumfang der Plattensendungen in jedem Sendebezirk sollte 60 Stunden pro Monat betragen, während er vorher ungefähr das Doppelte erreicht hatte. (Enorm, wie die Schallplatte schon kurze Zeit nach der Einführung der elektrischen Abtastung Eingang in den Rundfunk gefunden hatte, ein Beweis für die erreichte Perfektion der Technik !)

Und noch ein Krieg der Plattenfirmen


Wann die Plattensendungen erfolgen sollten, wurde vertraglich nicht festgelegt, doch wurde bestimmt, daß während der zwei Stunden täglich, an denen Platten gesendet wurden, alle Fabrikate gleichmäßig berücksichtigt werden sollten. Die Programmauswahl sollte von der Reichs-Rundfunkgesellschaft zusammen mit der Industrie erfolgen. Jedem Fabrikat sollte in jedem Sendebezirk jede Woche eine Stunden kostenfrei zu Werbezwecken zur Verfügung stehen [86].

Trotzdem kam es 1935 zum zweiten Schallplattenkrieg: Die sieben größten deutschen Firmen klagen auf Unterlassung der Plattensendungen. Daraufhin wurde von der Reichs-Rundfunk- gesellschaft eine Versiegelung der Schallplattenarchive der Reichssender angeordnet, und somit wurde die Klage hinfällig. Nun klagten die Firmen auf Ersatz des Schadens, der ihnen in der Zeit zwischen der Klagezustellung am 8. April 1935 und der Versiegelung am 4. Mai 1935 entstanden sei.

Dann doch wieder Platten im Radio

Die Schallplattenindustrie betonte zwar, daß sie nicht beabsichtige, dem Rundfunk die Sendungen von Platten überhaupt zu verbieten, aber sie verlangte eine angemessene Entschädigung. Im Laufe der vergangenen Jahre seien so große Verbesserungen gemacht worden, daß die Plattensendungen von Originaldarbietungen im Rundfunk nicht zu unterscheiden seien.

Die Klage der Industrie stützte sich einmal auf das Urheberrecht - da die Rundfunksendung nur bei Zustimmung des Berechtigten statthaft sei -, zum anderen auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, denn es liege eine Ausbeutung fremder Arbeitsleistung vor .

In zwei Instanzen wurde geklagt. Ergebnis: Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, dem die Reichs-Rundfunkgesellschaft unterstand, ordnete an, daß am 15. März 1936 die Schallplattenarchive der Sender wieder geöffnet werden sollten, deren Versiegelung freiwillig erfolgt war.



Ein Eigentor für die Industrie

Nachdem vereinbart worden war, daß der Rundfunk so viele Platten senden darf, wie er will, jedoch als Abgeltung dafür der Industrie für die Benutzung von 25.000 Platten jährlich den Betrag von 300.000 RM sowie von 60.000 RM für je weitere 5.000 Platten zahlen muß.


Ab c. 1930 werden auf den wichtigsten Marken entsprechende Klauseln aufgedruckt, die eine Rundfunkausstrahlung untersagen.
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