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Werbevorrichtung, bestehend aus einer beweglichen Figur und einem Phonographen. Patent von 1904.
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DGAG
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Werbevorrichtung, bestehend aus einer beweglichen Figur und einem Phonographen

Im Folgenden beschreibe ich ein am 16. April 1904 von Anton Amberg, angeblich wohnhaft Breitestraße 108 in Köln am Rhein, offenbar nur in England angemeldetes Patent. Es wurde am 1. September unter der Nummer 8794 des Jahres 1904 genehmigt.

Amberg ließ sich darin eine Vorrichtung für Werbezwecke schützen, in der eine beweglich angeordnete Halbfigur von einem in ihrem Sockel befindlichen Phonographen über eine rotierende Nockenscheibe automatisch gesteuert wird. Von dem Walzenspieler ist lediglich die Trichteröffnung sichtbar. Es sollte der Eindruck vermitteln werden, dass die Figur spricht, sich dabei wie aus Zauberhand im Rhythmus der Stimme bewegt und zum Beispiel auf eine ausgestellte Ware zeigt. Allerdings ist die im Patent gezeigte Anordnung nur recht oberflächlich beschrieben, erscheint technisch nicht durchdacht und wird in dieser Form nie funktioniert haben. Man müsste sie einmal testweise nachbauen.



Das erstaunlich breit gefassten Patent deckt ausdrücklich jede erdenkliche Bauart der Figur und des Phonographen ab. Ich wundere mich, dass das englische Patentamt den Antrag in dieser Form zugelassen und nach relativ kurzer Prüfungszeit genehmigt hat. Vermutlich war das Thema dieses Patents so neu und ungewöhnlich, vielleicht auch so abgedreht, dass das Amt keine Vergleichsmöglichkeiten hatte und es auch nicht zu Einsprüchen anderer Erfinder kam.

Während es eine Reihe von Patenten und Gebrauchsmustern für von Grammophonen angetriebene, bewegliche Figuren gibt, kenne ich bei Phonographen nur dieses eine. Ich habe, trotz der genauen Angabe im Patent, vergeblich versucht, Anton Amberg in zeitgenössischen Kölner Adressbüchern zu finden. Auch sonst taucht er nirgendwo mit seiner Erfindung auf, die den Praxistest sicherlich nie bestanden hat.

Hier ist die englische Patentbeschreibung:


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